Sie meinen, Sie können sich einen Rechtsanwalt nicht leisten? Das ist kein Grund auf die Beratung und den Beistand eines Rechtsanwalts zu verzichten
Für die außergerichtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt können Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein bekommen. Vereinbaren Sie beim Amtsgericht einen Termin und nehmen Sie Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit. Den abgestempelten Beratungshilfeschein können Sie dann dem Rechtsanwalt vorlegen. Der Rechtsanwalt darf dann keine höheren Gebühren als EUR 10,00 von Ihnen für die außergerichtliche Beratung verlangen.
Ist ein Klageverfahren nötig, kann Prozesskostenhilfe beim Prozessgericht beantragt werden, auch hier sind Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Form einer Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Antrag auf Prozesskostenhilfe beizufügen. In Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe übrigens Verfahrenskostenhilfe. Ein Formular für die Beantragung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt aushändigen.
Der Nachteil von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist, dass grundsätzlich nur die eigenen Anwalts- und die Gerichtskosten abgedeckt sind, verlieren Sie den Prozess müssen Sie die gegnerischen Anwaltskosten trotz Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe selbst tragen. Die Gerichte werden außerdem 3-4 Jahre lang Ihre Einkommensverhältnisse überprüfen.
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