Wozu einen Rechtsanwalt?

Anwaltszwang besteht vor dem

Landgericht und Oberlandesgericht (mit Ausnahme gewisser familiengerichtlicher Verfahren), Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof, Bundesfinanzhof (hier kann man sich aber auch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer vertreten lassen). Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht Anwaltszwang nur in der mündlichen Verhandlung.

Anwaltsprozesse sind ferner vor dem Amtsgericht die Ehesachen einschließlich der Folgesachen, Verfahren über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht und die entsprechenden Verfahren bei Lebenspartnerschaften.

In Anwaltsprozessen muss das Gericht einer Partei auf ihren Antrag einen Notanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beiordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.

Selbst vertreten kann man sich demnach grundsätzlich vor dem Amtsgericht, dem Sozialgericht, dem Verwaltungsgericht und vor dem Arbeitsgericht.

In Strafsachen auch vor dem Amts- und Landgericht, sofern es sich nicht um einen Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) handelt.

 

Im Internet finden sich im juristischen Bereich, ähnlich wie im medizinischen Bereich, reichlich Informationen zu fast sämtlichen Rechtsgebieten. Angesichts dieser Datenfülle könnte man leicht die Ansicht vertreten, dass juristische Beratung durch Rechtsanwälte eigentlich überflüssig ist.

Die Realität sieht leider völlig anders aus. Komplizierte Sachverhalte sind selbst für erfahrene Rechtsanwälte juristisch nur schwer aufzuarbeiten. In Zivilsachen mag eine Selbstvertretung in einfachen Sachen noch in Ordnung sein, zu berücksichtigen ist aber dabei, dass es im Zivilprozess keine Amtsermittlungspflicht des Richters gibt. Das Gericht kann daher nur diejenigen Tatsachen bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen, die ihm auch vorgetragen wurden. Hier können dem juristischen Laien leicht schwere Fehler unterlaufen, die später (in zweiter Instanz) nicht mehr korrigiert werden können.

Ein Rechtsanwalt ist außerdem verpflichtet eine (je nach Umfang unter Umständen sehr teure) Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 250 TEUR je Einzelfall) zu unterhalten, hierdurch sollen die rechtsuchenden Mandanten vor Vermögensschäden geschützt werden. Wer sich selbst vertritt, muss für den dadurch entstehenden Schaden auch selbst aufkommen.

Es lohnt sich daher, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, Sie wollen Ihren Fall doch gewinnen!

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