Ein Wort zu den Kosten:
Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Gegenstandswert. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so übernimmt Ihre Versicherung in der Regel alle anfallenden Kosten abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung einen Beratungshilfeschein erhalten. Sollte ein Prozess nötig sein, kann ich für Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Beachten Sie bitte, dass die Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur Ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten abdeckt, sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten des Gegners trotzdem alleine tragen.
|