Kanzlei

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und meiner Referendarzeit habe ich mich 1996 nach langjähriger Angestelltentätigkeit mit der Gründung meiner Kanzlei zunächst in Eschborn am Taunus und dann in Schwalbach am Taunus selbständig gemacht.

Mein Kanzleisitz mit Büro befindet sich nunmehr im wunderschönen Lahntal zwischen Westerwald und Taunus
in 65606 Villmar/Langhecke, Am Schulberg 5
Tel.: 06474-8833515 oder Schwalbach/Ts. 06196-848473
Mobil: 0170-9052368
Fax: 06474-8833516


Ich bin aber auch jederzeit über
WhatsApp/Signal/Telegram: 0170-9052368 erreichbar.

Termine vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch:

Nach Absprache kann eine Beratung auch samstags und sogar bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Ein Wort zu den Kosten:

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Gegenstandswert. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so übernimmt Ihre Versicherung in der Regel alle anfallenden Kosten abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung einen Beratungshilfeschein erhalten. Sollte ein Prozess nötig sein, kann ich für Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Beachten Sie bitte, dass die Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur Ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten abdeckt, sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten des Gegners trotzdem alleine tragen.

Rico-neu

Berufsbetreuung:

Im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit z.B. bei Demenz und Geschäftsunfähigkeit stehe ich dem Betroffenen als gerichtlich bestellter Betreuer in Vermögensangelegenheiten zur Seite. Dei Betreuung umfasst dabei sowohl die Vermögenssorge als auch die Vertretung des Betreuten vor Gerichten und gegenüber Behörden und Versicherungen.

Die Betreuung bedarf der richterlichen Anordnung durch das zuständige Amts- bzw. Betreuungsgericht. Eine Betreuung bei Gericht anregen, darf übrigens jeder.

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(Bild links) Hier sehen Sie unsere langjährige, kompetente Sekretärin. Verstorben am 04.03.2016.
Meine Frau und ich sind immer noch untröstlich.
Mittlerweile beschäftigen wir aber einen tatkräftigen und liebenswerten Sekretär (Bild rechts).

Pinki

Mobil/WhatsApp/Signal/Telegram: 0170/9052368   E-Mail: ra-straka @ rechtsanwalt-straka.de