Die Kanzlei
Herzlich Willkommen auf meiner Webseite.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und meiner Referendarzeit habe ich mich nach langjähriger Angestelltentätigkeit 1996 in Schwalbach am Taunus selbständig gemacht.
In Schwalbach am Taunus war ich auch lange Jahre kommunalpolitisch tätig.
Mein Kanzleisitz mit Büro befindet sich seit 2018 im wunderschönen Lahntal zwischen Westerwald und Taunus in:
Rechtsanwalt Enrico Straka
Am Schulberg 5
65606 Villmar/Langhecke
Sie können meine Unterstützung jederzeit telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail und auch per Post anfragen.
Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages folgt den allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. BGB: Ein Mandant gibt regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages ab, das der Anwalt annimmt (ausdrücklich oder konkludent durch Tätigwerden).
Bei Nutzung digitaler Medien sollten Sie immer den Schutz Ihrer Daten berücksichtigen, insbesondere wenn Sie mir sensible Dokumente per E-Mail oder per WhatsApp übersenden. Wie ich mit Ihren Daten umgehe, können Sie in der Datenschutzerklärung nachlesen. Ziel meiner Arbeit ist es, meine Mandantinnen und Mandanten umfassend zu beraten und zu unterstützen. Nach der Erörterung des jeweiligen Sachverhalts werden der bzw. dem Rechtssuchenden alle in Frage kommenden Handlungsalternativen aufgezeigt.
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten versuche ich vor allem eine kostengünstige außergerichtliche Einigung zu erreichen. Selbst bei verhärteten Fronten und emotional aufgeladenen Lebenssachverhalten können im Gespräch häufig noch positive Ergebnisse erzielt werden. Wenn außergerichtlich nichts mehr hilft, stehe ich Ihnen in den gerichtlichen Klageverfahren zur Seite.
⚠️ Wichtiger Hinweis zu KI (ChatGPT, Gemini & Co.)
Künstliche Intelligenz ist ein mächtiges Werkzeug, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Das deutsche Recht ist hochkomplex und nuanciert. KI-Modelle neigen dazu, Sachverhalte zu vereinfachen oder sogar nicht existente Urteile zu erfinden.
Mein Rat: Wer sich bei rechtlichen Entscheidungen blind auf KI verlässt, riskiert Nachteile. Um KI-Antworten sicher bewerten zu können, ist juristisches Fachwissen zwingend notwendig. Vertrauen Sie keinem Sprachmodell – auch keinem, das Ihnen eloquent erklärt, warum Sie ihm nicht vertrauen sollten. Vertrauen Sie bei Ihrem Fall lieber auf menschliche Expertise und Erfahrung.
„Rechtsanwälte sind Menschen, deren Worte und Wut man mieten kann“
Marcus Valerius Martial
Rechtsgebiete
Leistungsspektrum der Kanzlei
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Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
z. B.: außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern -
Bank- und Versicherungsrecht
z. B.: Beratung und gerichtliche Vertretung bei haftungsrechtlichen Fragen -
Familien- und Sozialrecht
z. B.: Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren, beim Elternunterhalt und in Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren -
Inkasso
Beitreibung und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen aller Art -
Insolvenzrecht
Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren einschließlich der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs -
Mietrecht
z. B.: Beratung und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern sowie Unterstützung beim Abschluss von Mietverträgen -
Strafrecht
z. B.: Beratung und Vertretung in Strafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten -
Vereins- und Sportrecht
z. B.: Prüfung und Abfassung von Vereinssatzungen, Beratung des Vorstands, Vertretung von Sportlern vor den Sportgerichten -
Vertragsrecht
z. B.: Prüfung und Abfassung von Gesellschaftsverträgen, Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, Forderungseinzug -
Verkehrsrecht
z. B.: Vertretung in Führerschein- und Unfallsachen
Familienrecht
Ein Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit ist das Familienrecht. Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Anwaltszwang gem. § 114 FamFG). Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Sollten Sie sich scheiden lassen oder Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch in Sorgerechts- und Betreuungsangelegenheiten begleite ich Sie.
Ablauf eines Scheidungsverfahrens
An erster Stelle steht zunächst der Scheidungsantrag, der nur von einem Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt werden kann. Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht erfolgt zunächst die Aufforderung, Gerichtskosten einzuzahlen. Sollten Sie nur über geringes Einkommen verfügen, kann anstelle der Einzahlung der Gerichtskosten auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Versorgungsausgleich
Danach werden die Vordrucke für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche) an die Ehegatten versendet. Diese müssen sorgfältig und möglichst lückenlos ausgefüllt werden. Das Gericht versendet die ausgefüllten Vordrucke sodann an die Rentenversicherungsträger und holt Auskünfte zu den etwaig bestehenden Rentenanwartschaften ein. Dies dauert je nachdem, wie vollständig die Vordrucke ausgefüllt wurden, mehrere Monate.
Der Scheidungstermin
Liegen die Auskünfte vor, wird ein Scheidungstermin bei Gericht anberaumt. Wichtig ist, dass die Ausweise, die Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunden spätestens zum Termin vorgelegt werden können.
Das Gericht führt im Termin eine Anhörung der Ehegatten durch und fragt nach dem genauen Trennungszeitpunkt. Geschieden wird in der Regel erst nach einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr; in Härtefällen ist eine Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB ausnahmsweise auch früher möglich. Gefragt wird außerdem, ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, der Hausrat aufgeteilt ist und ob das Sorgerecht für die Kinder geregelt ist.
In der Regel dauert so ein Scheidungstermin bei entsprechender schriftlicher Vorbereitung nicht mehr als 30 Minuten! Wer im Scheidungstermin selbst keine Anträge stellt und nur der Scheidung zustimmt, braucht hierzu keinen Anwalt.
Vertragsrecht
Ihr Recht ist verhandelbar – aber nicht verzichtbar.
Ein Handschlag gilt heute oft nicht mehr viel. Wenn es zu Leistungsstörungen kommt – der Handwerker pfuscht, der Arbeitgeber kündigt oder die Versicherung zahlt nicht –, brauchen Sie einen Partner, der das Kleingedruckte nicht nur liest, sondern versteht.
Ich vertrete Ihre Interessen in der Verhandlung und, wenn es sein muss, vor Gericht.
Hier unterstütze ich Sie
- Versicherungsrecht:
Die Versicherung beruft sich auf eine Ausschlussklausel? Ich prüfe, ob diese dem Transparenzgebot standhält. - Arbeitsrecht:
Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage? Gemeinsam finden wir den für Ihre Lage passenden Weg. - Mietrecht:
Ärger mit der Nebenkostenabrechnung oder Schimmel in der Wohnung? Ich mache Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter geltend. - Dienst- & Werkvertragsrecht:
Zahlen Sie erst, wenn die Leistung stimmt. Ich helfe bei Abnahmeverweigerung und Mängelrügen. Bei unberechtigter Zahlungsverweigerung durch den Auftraggeber mache ich Ihre Ansprüche geltend.
Aktuelle Rechtsprechung im Blick
Das Vertragsrecht ist ständig im Wandel. Was gestern galt, kann heute durch ein BGH-Urteil hinfällig sein – etwa bei den strengen Vorgaben für Schönheitsreparaturen im Mietrecht (z. B. das Verbot „starrer Fristen“, BGH VIII ZR 361/03).
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie umfassend in allen Angelegenheiten rund um das Auto und den Führerschein.
Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Oft versuchen Versicherungen, berechtigte Ansprüche (Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld) zu kürzen. Ich setze mich dafür ein, dass Ihr Schaden vollständig geltend gemacht und durchgesetzt wird.
Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Ausnahmen bestehen unter anderem bei einer Mithaftungsquote und bei Bagatellschäden. Wie es in Ihrem Fall aussieht, kläre ich vorab mit Ihnen.
Bußgeld & Führerschein
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Droht ein Fahrverbot? Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und nehme Einsicht in die Bußgeldakte.
Auch bei Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht) übernehme ich Ihre Verteidigung, um den Entzug der Fahrerlaubnis möglichst zu verhindern oder die Sperrfrist zu verkürzen.
Unfallgutachten können durch meine Kooperation mit dem Ing.-Büro Wünscher in Schwalbach am Taunus schnell vermittelt werden.
Informationen zur Änderung
der Zuständigkeitsstreitwertgrenze
Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeitsstreitwertgrenze der Amtsgerichte gemäß § 23 Nr. 1 GVG zum 01.01.2026 von bislang 5.000 EUR auf 10.000 EUR angehoben. Damit besteht in zivilrechtlichen Streitigkeiten für Streitwerte bis zu dieser Grenze tatsächlich kein Anwaltszwang nach § 78 ZPO.
Ich rate dennoch davon ab, eine Klage ohne anwaltlichen Beistand einzureichen.
Wer ein bereits selbst eingeleitetes Verfahren später an einen Anwalt übergibt, macht die Sache erfahrungsgemäß nicht einfacher, sondern schwieriger. Ein Anwalt, der ein laufendes Verfahren übernimmt, wird dies sorgfältig prüfen müssen – aus den folgenden Gründen.
1. Das Haftungsrisiko
Das Hauptproblem ist die anwaltliche Sorgfaltspflicht. Übernimmt ein Anwalt ein Mandat, muss er den bisherigen Sachstand unverzüglich und vollständig prüfen. Er haftet im Außenverhältnis für das Ergebnis des Prozesses, auch wenn die entscheidenden Weichen bereits vom Mandanten selbst gestellt wurden.
Präklusionsrisiko (§ 296 ZPO): Hat der Mandant Angriffs- oder Verteidigungsmittel (z. B. Beweisantritte, Zeugen) verspätet vorgebracht oder Fristen versäumt, sind diese präkludiert. Der Anwalt kann dies prozessual oft nicht mehr heilen.
Widersprüchlicher Vortrag: Wer nicht juristisch geschult ist, trägt verständlicherweise häufig alles vor – auch das, was der eigenen Sache schadet. Hat der Mandant bereits Tatsachen zugestanden (§ 288 ZPO) oder ungünstige Sachverhaltsschilderungen zu den Akten gereicht, ist der Anwalt daran gebunden. Ein späterer anwaltlicher Vortrag, der dem widerspricht, ist prozessual kaum noch von Wert.
Haftungsdurchgriff: Scheitert der Prozess, weil der Anwalt einen Fehler des Mandanten nicht erkannt oder nicht versucht hat zu korrigieren (soweit noch möglich), haftet er aus dem Anwaltsvertrag (§ 280 BGB) auf Schadensersatz.
2. Wirtschaftliche Betrachtung (RVG und Aufwand)
Der Anwalt prüft die Relation zwischen dem gesetzlichen Honorar und dem zu erwartenden Aufwand. Bei einem bereits ungünstig verlaufenen Verfahren ist der Aufwand zur Fehlerkorrektur oft doppelt so hoch wie bei einem neu aufgesetzten Mandat.
Kalkulation nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Stand 2026:
Bei einem Streitwert von 10.000 EUR ergeben sich folgende gesetzliche Gebühren:
| Gebührenart | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) | 1,3 | ca. 847,60 € |
| Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) | 1,2 | ca. 782,40 € |
| Zwischensumme | 2,5 | ca. 1.630,00 € |
| Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) | – | 20,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % (Nr. 7008 VV RVG) | – | ca. 313,50 € |
| Gesamtbetrag brutto | – | ca. 1.963,50 € |
Hinweis: Die genauen Tabellenwerte können je nach RVG-Anpassung 2026 leicht variieren.
Bewertung: Für diesen Betrag übernimmt der Anwalt das volle Haftungsrisiko für einen Streitwert von 10.000 € und muss sich zusätzlich in einen bereits laufenden, nicht von ihm aufgebauten Sachvortrag einarbeiten. Viele Anwälte bewerten dies als wirtschaftlich unattraktiv, solange keine Zusatzvergütung vereinbart wird.
3. Voraussetzungen für die Übernahme solcher Mandate
Realistischerweise ist mit folgenden Bedingungen zu rechnen:
Prüfung der Akte vor Annahme: Der Anwalt wird das Mandat nicht sofort unterschreiben, sondern zunächst die vollständige Gerichtsakte sichten wollen, um zu prüfen, ob und wie das Verfahren noch zu einem guten Ende geführt werden kann.
Vergütungsvereinbarung: Aufgrund des erhöhten Einarbeitungsaufwands ist damit zu rechnen, dass eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) auf Stundenbasis verlangt wird – üblich sind Sätze zwischen 250 und 350 € pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer –, die das gesetzliche RVG-Honorar übersteigt.
Haftungsbegrenzung: Regelmäßig wird im Mandatsvertrag festgehalten, dass für Fehler, die vor der Beauftragung entstanden sind (z. B. verpasste Ausschlussfristen), nicht gehaftet wird.
Vorschuss: Ein Vorschuss nach § 9 RVG ist in diesen Fällen die Regel.
Fazit
Ein Anwalt wird in dieser Lage offen sagen müssen, dass der bisherige Alleingang die Erfolgsaussichten beeinträchtigt haben kann. Ergibt die Akteneinsicht, dass entscheidender Sachvortrag bereits präkludiert ist, kann die Übernahme des Mandats ausscheiden.
Der einfachste Weg, all das zu vermeiden: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Klage einreichen. Ein Gespräch zu Beginn kostet einen Bruchteil dessen, was die spätere Korrektur kostet.
Nützliche Links
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesgerichtshof
- Düsseldorfer Tabelle (Unterhalt)
- Gesetze im Internet (BMJ)
- Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis
- Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
- Anwaltsgebühren- und Gerichtskostenrechner
- Orts- und Gerichtsverzeichnis